Das Angebot des Eltern-Kind-Wohnens richtet sich an acht Schwangere bzw. Mütter oder Väter ab 14 Jahren mit einem oder mehreren Kindern, von denen eines unter sechs Jahre alt ist. Diese betreuungsintensive Hilfeform ermöglicht die schnelle Aktivierung von ressourcenorientierten Veränderungsprozessen und deren nachhaltigen Transfer in den Lebensalltag der Familien. Die Leistung wird ausschließlich durch die Allgemeinen Sozialdienste, üblicher
Weise die des Landkreises Nordsachsen und der Stadt Leipzig, auf der Grundlage des § 19 SGB VIII gewährt.
Im Haus wird auch eine Wohngruppe für Vorschulkinder nach § 34 SGB VIII umgesetzt. Bei entsprechenden familiären Konstellationen und Bedarfslagen können beide Leistungen komplementär genutzt werden, um hinsichtlich der familiären Ressourcen und Bindungen eine maximal positive Perspektive für Eltern und Kinder zu erarbeiten.
Das Eltern-Kind-Wohnen ist eine stationäre Erziehungshilfe für Alleinerziehende, die zur Bewältigung ihres gemeinsamen Lebens mit ihren Kindern/ihrem Kind einer intensiven Unterstützung bedürfen und bereit sind, an nötigen Veränderungen zu arbeiten.
Die Mütter oder Väter leben mit ihren Kindern und werden professionell bei der Festigung und Entwicklung ihrer Erziehungs- und Bindungskompetenzen sowie der Übernahme der elterlichen Verantwortung gefördert.
Die Leistung kann auch von Schwangeren in Anspruch genommen werden, welche zur Vorbereitung auf ihr Elterndasein Unterstützung bedürfen. Dieses Angebot richtet sich an mehrfach belastete Familien, welche zur Bewältigung von Erziehungsaufgaben und der gemeinsamen Lebensgestaltung vorübergehend intensiver Unterstützung bedürfen.
Diese Leistung orientiert Familien auf ihre vorhandenen, insbesondere ihre Bindungs-Ressourcen und entwickelt diese weiter. Die kindeswohlfördernde Ausübung der Erziehungsverantwortung durch die Eltern soll sichergestellt werden. Eine gelingende altersgerechte Entwicklung der Kinder, der Erhalt und die Wiederherstellung des Familiensystems, die gelingende
Integration der Familie in ein förderliches soziales Umfeld sowie die individuellen Anliegen der Familien stehen im Fokus der Arbeit. Der Schwerpunkt liegt dabei auf einer klaren Familienorientierung und der Betreuung der gesamten Familie. Im Bedarfsfall findet sowohl eine trägerexterne- als auch interne Kooperation statt, so dass die Familien ggf. weiterführende Angebote nutzen können.
Die individuellen Anliegen der Mütter bzw. Väter mit ihren Kindern stehen ebenso im Mittelpunkt der Arbeit wie die gesunde Entwicklung der Kinder. Der Schwerpunkt liegt dabei auf einer klaren Familienorientierung, der Betreuung der gesamten Familie unter Nutzung aller, insbesondere der Bindungsressourcen.
Im Bedarfsfall findet selbstverständlich eine trägerinterne Kooperation statt, so dass die Familien ggf. weitere Angebote nutzen können.
Einzelarbeit
- Betreuung und Versorgung
- Beziehungsstabilität und Geborgenheit
- Entwicklungsförderung und individuelle Kompetenzerweiterung
Familienarbeit
- Elternberatung und Elterncoaching
- Erstellen eines Arbeitskonzepts
- Begleitete Eltern-Kind-Interaktion
- Wochenplanung und Auswertung
- Kleinschrittige Zielvereinbarung
- Biografiearbeit
Gruppenarbeit
- Mehrfamilienarbeit
- Familien- und Elterngruppen
- Reflexionsrunden
- Training förderlicher Alltagsstrukturen
- Konfliktmoderation und Krisenintervention
Miriam Grimmer
Staatlich anerkannte Erzieherin
Rehabilitations- und Integrationspädagogin (B.A.)
Förderpädagogin (M.Ed.)
Systemische Beraterin
Gisbert Dröge
Diplompädagoge / Sozialpädagoge
Sozialbetriebswirt (FH)
Systemischer Berater
Gitte Blücher
Soziale Arbeit (B.A.)
Mareike Heeger
Sozialpädagogin / Sozialarbeiterin (B.A.)
Kristin Heller-Herbst
Sozialpädagogin / Sozialarbeiterin (B.A.)
Erziehungswissenschaften (B.A.)
Gesundheits- und Krankenpflegerin
Marte Meo Practitioner
Anna Eich
Soziale Arbeit (B.A.)
Belinda Langhof
Staatlich anerkannte Erzieherin
Susanne Lehmann
Staatlich anerkannte Erzieherin
Josephine Paulsen
Staatlich anerkannte Erzieherin
Zur Umsetzung der Aufträge des ASD streben wir mit den Familien und allen Kooperationspartnern eine gemeinsame Falldefinition an, um multisystemisches Arbeiten zu ermöglichen. Die kontinuierliche und paritätische Kooperation mit relevanten Partnern, z.B.
Kindergarten, Schule, Ausbildungsstätte, Freizeiteinrichtungen, Jugendgerichtshilfe, Kinder- und Jugendpsychiatrie wird stets angestrebt. Im Ergebnis soll dies die Familien bei der autonomen Wahrnehmung ihrer Rechte und Pflichten unterstützen.