Das Angebot der Wohngruppe KARL richtet sich an sechs Kinder im Kleinkind- bis Vorschulalter, ggf. an ältere Geschwisterkinder, welche temporär oder dauerhaft nicht bei ihren Eltern leben können. Zugleich richtet sich die Hilfe immer auch an die Eltern und/oder andere wichtige Bezugspersonen. Die Leistung wird ausschließlich durch die Allgemeinen Sozialdienste, üblicher Weise die des Landkreises Nordsachsen und der Stadt Leipzig, auf der Grundlage des § 34 SGB VIII gewährt.
Im Haus wird auch ein Eltern-Kind-Wohnen nach § 19 SGB VIII umgesetzt. Bei entsprechenden familiären Konstellationen und Bedarfslagen können beide Leistungen komplementär genutzt werden, um hinsichtlich der familiären Ressourcen und Bindungen eine maximal positive Perspektive für Eltern und Kinder zu erarbeiten.
I. Unterversorgte Kinder mit Rückführungsoption in den elterlichen Haushalt.
⇒ Die Fürsorge- und Elternkompetenzen der Sorgeberechtigten werden in einer Weise gefordert und gefördert, dass ein eigenverantwortliches Leben mit dem/den Kind/ern im eigenen Haushalt möglich ist.
II. Unterversorgte Kinder ohne Rückführungsoption in den elterlichen Haushalt.
⇒ Die Kinder werden in einer Weise gepflegt und unterstützt, die ihnen die Erfüllung ihrer Entwicklungsaufgaben ermöglichen. Ein der Lebensgestaltung dienlicher Umgang mit der Herkunftsfamilie wird in jedem möglichen Falle angestrebt.
III. Kinder im Altersbereich zwischen 0 und 6 Jahren, deren Eltern bzw. Sorgeberechtigten bezüglich der Förderung, Betreuung und/oder Versorgung ihrer Kinder in ihrer Erziehungskompetenz eingeschränkt sind.
⇒ In jedem Falle wird Rückführung angestrebt, d. h. die Sorgeberechtigten werden in die Lage versetzt, ihre Erziehungskompetenz in einer Weise zu verbessern, dass die Kinder in ihren Familien Wohlergehen, eine angemessene Versorgung und zugewandte Fürsorge sowie altersangemessene Entwicklungschancen erfahren.
IV. Kinder, deren Eltern bzw. Sorgeberechtigten diagnostizierter Weise an einer psychischen oder Suchterkrankung bzw. geistigen Behinderung leiden.
⇒ In jedem Falle wird Rückführung angestrebt, d. h. die Sorgeberechtigten sind in ihrer Erziehungskompetenz in ausreichender Weise gefördert sowie in jeweils relevante Versorgungssysteme eingebunden. Sie sind bereit und in der Lage, Hilfen in Anspruch zu nehmen, die im Ergebnis das Kindeswohl sichern, die Umstände im elterlichen Haushalt der Entwicklung von Kleinst- und Kleinkindern sachdienlich gestalten, mögliche Krisen frühzeitig erkennen und mit geeigneten Hilfen/Mitteln abwenden können.
V. Kinder, deren Eltern bzw. Sorgeberechtigten Multiproblemlagen aufweisen.
⇒ In jedem Falle wird Rückführung angestrebt, d. h. die Sorgeberechtigten besitzen ausreichend Erziehungskompetenz, die das Kindeswohl schützen, die Entwicklung der Kinder in angemessener Weise sichern und die Lebensumstände im Elternhaus hinsichtlich gesundheitlicher, sozialer, hygienischer und materieller Gegebenheiten so gestaltet sind, dass den Kindern angemessene Pflege und zugewandte Fürsorge sowie die Inanspruchnahme eines Kitaplatzes möglich ist. Ggf. sind die Sorgeberechtigten bereit und in der Lage, nötige Hilfen zu akquirieren und damit nachhaltig das Wohlergehen ihrer Kinder abzusichern.
VI. Kinder, in deren Familien das Kindeswohl gefährdet ist und die Notwendigkeit eines Schutz- und Kontrollvertrages besteht.
⇒ In jedem Falle wird Rückführung angestrebt, was voraussetzt, dass die Sorgeberechtigten in die Lage versetzt werden, ihren Kindern Schutz und Sicherheit sowie psychisches und physisches Wohlergehen zu garantieren.
VII. Kinder (maximal 2 von 6) mit ausgeprägten Entwicklungsauffälligkeiten, seelischen Behinderungen und/oder körperlichen Beeinträchtigungen, die ohne medizinische Pflege versorgt werden können.
⇒ In jedem Falle wird Rückführung angestrebt. Die Eltern sind problemeinsichtig sowie bereit und in der Lage, notwendige und geeignete Versorgungssysteme in Anspruch zu nehmen, die entsprechend der individuellen Bedingungen die Entwicklung und/oder Genesung fördern. Die Entwicklungsaufgaben können entsprechend der individuellen Möglichkeiten ausgeschöpft werden.
Nach Prüfung des Einzelfalls können auch Geschwisterkinder ab 6 Jahre aufgenommen werden.
Neben der systemischen Arbeit mit den Familien stehen die individuelle und altersgerechte Unterstützung und Förderung der Kinder im Mittelpunkt, insbesondere:
- Aufbau von Vertrauen und Sicherheit in der neuen Beziehungssituation
- Kontaktgestaltung zur Familie
- Unterstützung in der Verarbeitung schwieriger Lebenssituationen
- Förderung einer altersentsprechenden Entwicklung
- Unterstützung des Erwerbs von Ich-, Sach- und Sozialkompetenz
- Erlernen positiver Handlungsoptionen und Erarbeitung konstruktiver Verhaltensweisen
- Aneignung positiver Regel- und Steuersysteme
Zugewandtheit, viel Bewegung an der frischen Luft, phantasiereiche Spiel- und Lernangebote, eine ausgewogene Ernährung und musische Anregungen unterstützen die gesunde Entwicklung der Kinder.
Zur Umsetzung der Aufträge des ASD streben wir mit den Familien und allen Kooperationspartnern eine gemeinsame Falldefinition an, um multisystemisches Arbeiten zu ermöglichen. Die kontinuierliche und
paritätische Kooperation mit relevanten Partnern, z.B. Einrichtungen der Stadt Schkeuditz, Kindergärten, der Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie anderen Netzwerkpartnern ist selbstverständlich.
Michaela Frauendorf
Erzieherin
Systemische Beraterin
Gisbert Dröge
Diplompädagoge / Sozialpädagoge
Sozialbetriebswirt (FH)
Systemischer Berater
Jasmin Erfurt
Erzieherin
Katharina Hoffmann
Erzieherin
Martin Meyer
Erzieher
Maria Jahn
Erzieherin
Systemische Beraterin kompakt
Nadine Gola
Erzieherin
Lisa-Marie Reichelt
Erzieherin
Michaela Frauendorf
Erzieherin
Systemische Beraterin
Uwe Glaß
Erzieher
Simone Weber
Soziale Arbeit (B.A.)